AGB

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der PAWA-Tech GmbH, Ahornstraße 16, 84051 Essenbach, vertreten durch den Geschäftsführer, und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Besteller“). Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.


§ 2 Vertragsgegenstand

PAWA-Tech erbringt überwiegend Fertigungsleistungen, insbesondere im Bereich der CNC-Bearbeitung, auf Grundlage von Zeichnungen, CAD-Daten oder sonstigen Vorgaben des Bestellers. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, handelt es sich hierbei um Werkleistungen im Sinne der gesetzlichen Vorschriften.


§ 3 Vertragsschluss

Die von PAWA-Tech abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche oder in Textform erfolgende Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande. Vertragssprache ist Deutsch; etwaige Übersetzungen dienen lediglich der Information.


§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. PAWA-Tech ist berechtigt, bei Neukunden oder bei Aufträgen mit erhöhtem Volumen Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht sowie die Aufrechnung mit Gegenforderungen sind nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


§ 5 Preisanpassung

Die vereinbarten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Kosten für Material, Energie, Werkzeuge und sonstige Beschaffungsfaktoren. Sollten sich diese Kosten nach Angebotsabgabe oder während der Auftragsabwicklung wesentlich erhöhen oder Materialien nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand verfügbar sein, ist PAWA-Tech berechtigt, eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen. Sofern eine Preisanpassung wirtschaftlich nicht zumutbar ist oder eine Belieferung dauerhaft nicht möglich ist, ist PAWA-Tech berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.


§ 6 Lieferzeit und Lieferung

Lieferzeiten werden nach bestem Ermessen angegeben und sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche technischen und kaufmännischen Details geklärt sind und der Besteller seine Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, insbesondere Störungen in der Material- oder Energiebeschaffung, Lieferausfälle von Vorlieferanten, Transportverzögerungen, Streiks oder behördliche Maßnahmen, hat PAWA-Tech nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Bei dauerhaften Hindernissen ist PAWA-Tech berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


§ 7 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks, auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder PAWA-Tech noch weitere Leistungen übernommen hat.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von PAWA-Tech. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; die daraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrags an PAWA-Tech ab.


§ 9 Technische Ausführung und Verantwortung

Die Fertigung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vom Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen und Vorgaben. Für die konstruktive Auslegung, die technische Funktionalität sowie die Eignung der Bauteile für den vorgesehenen Verwendungszweck ist ausschließlich der Besteller verantwortlich. PAWA-Tech prüft die übergebenen Unterlagen lediglich auf offensichtliche Unstimmigkeiten, ist jedoch nicht verpflichtet, eine weitergehende technische oder funktionale Prüfung vorzunehmen.


§ 10 Beistellmaterial

Sofern Materialien oder Bauteile vom Besteller bereitgestellt werden, erfolgt deren Verarbeitung ohne Gewähr für deren Qualität oder Eignung. Für Ausschuss, Mehrkosten oder Schäden, die auf Mängel des bereitgestellten Materials zurückzuführen sind, übernimmt PAWA-Tech keine Haftung.


§ 11 Abnahme

Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Besteller nicht innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung wesentliche Mängel schriftlich oder in Textform rügt. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn die gelieferten Teile in Gebrauch genommen oder weiterverarbeitet werden.


§ 12 Gewährleistung

Es gilt die gesetzliche Gewährleistung mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist auf zwölf Monate ab Ablieferung verkürzt wird. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist die ordnungsgemäße Untersuchung und Mängelanzeige gemäß § 377 HGB. Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Konstruktion, Weiterverarbeitung oder sonstige nicht von PAWA-Tech zu vertretende Umstände zurückzuführen sind.


§ 13 Haftung

PAWA-Tech haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


§ 14 Unterlagen und Geheimhaltung

An allen dem Besteller überlassenen Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Kalkulationen und technischen Dokumentationen, behält sich PAWA-Tech sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder anderweitig verwendet werden.


§ 15 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Essenbach. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Stand: März 2026